Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma IDMerchandising GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma IDMerchandising GmbH Deutschland (nachstehend Verkäufer genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, gelten sie für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote des Verkäufers, einschließlich der Angaben zu Maßen, Gewichten, Abbildungen, Beschreibungen und anderen Leistungsdaten auch soweit Angebote des Verkäufers durch Dritte abgegeben werden, sind schriftlich vereinbart worden.
Ein Vertrag mit dem Verkäufer kommt durch schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung durch den Verkäufer oder durch tatsächliche Ausführung des Auftrages zustande.
§ 3 Lieferung
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Waren das Lager des Verkäufers verlassen haben bzw. an die den Transport ausführende Person übergeben wurden.
Zu Teillieferungen oder Teilleistungen ist der Verkäufer jederzeit berechtigt. Im Falle der Annahmeverweigerung haftet der Käufer für die dadurch entstandenen Kosten, es sei denn, die Annahmeverweigerung beruht auf Falschlieferung oder einem Transportschaden, der die Weiterverwendung der Gesamtlieferung erheblich beeinträchtigt oder unmöglich macht.
Bei Zurücksendung oder Umtausch von Waren, ohne dass eine anweisbare Schuld des Verkäufers vorliegt, können die Kosten in Rechnung gebracht werden.
§ 4 Lieferzeit
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Auch bei vereinbarten Lieferfristen ist der Verkäufer berechtigt, die Ware noch bis höchstens 30 Tage nach Ablauf der Lieferfrist abzuliefern, es sei denn, der Kunde hat vorher schriftlich seine Abnahmeverweigerung angezeigt.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund nicht vom Verkäufer zu vertretenden Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei den Lieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichtkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, damit dieser Klage nach 771 ZPO erheben kann. Der Kunde haftet dem Verkäufer für den ihm aus diesem Verfahren entstandenen Schaden.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldnern bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu dem anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschl. MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in dieser Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
§ 6 Preise
Die Preise verstehen sich – falls nicht anders vereinbart – netto ab Werk/Lager des Verkäufers, einschließlich der vom Verkäufer zu bestimmenden Verpackung, jedoch ausschließlich der Kosten für Transport, evtl. vom Käufer gewünschter Transport-Versicherung sowie der Umsatzsteuer.
Wir behalten uns im Fall des beiderseitigen Handelsgeschäfts das Recht vor, unsere Preise entsprechend und angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss der Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen gegenüber Verbrauchern mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eigetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
Bei Aufträgen unter einem Gesamtrechnungsbetrag von Euro 100,00 berechnen wir Euro 10,00 Bearbeitungskosten.
§ 7 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung netto zahlbar oder binnen 8 Tage mit 2% Skonto. Der Verkäufer ist berechtigt, Vorauszahlung oder Gestellung von Sicherheiten zu verlangen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Die Hingabe von Wechseln und Schecks erfolgt stets nur zahlungshalber, sie gilt daher noch nicht als erfolgte Zahlung.
Der Verkäufer ist berechtigt trotz anders lautender Bestimmung der Zahlung durch den Käufer, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt, insbesondere einen Wechsel oder Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld aller Rechnungen sofort fällig zu stellen.
§ 8 Verzug des Käufers
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, zu verlangen. Der Verkäufer ist auch berechtigt, nach fruchtlos verlaufener Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.
§ 9 Gewährleistung und Beanstandungen
Die Verpflichtung des Verkäufers beschränkt sich auf die Lieferung entsprechend der Beschreibung in der Auftragsbestätigung.
Mängelrügen müssen unverzüglich und unter genauer Angabe der Gründe erhoben werden und müssen innerhalb von spätestens 7 Werktagen nach Empfang der Lieferung bzw. bei versteckten Mängeln spätestens 9 Werktagen nach deren Entdeckung schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
Transportschäden oder Falschlieferungen sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken. Die als mangelhaft gerügten Waren sind nach Wahl des Verkäufers entweder zur Überprüfung an den Verkäufer zurückzusenden oder einem von ihm benannten unabhängigen Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge wird der Verkäufer nach seiner Wahl den Preis herabsetzen und eine entsprechende Gutschrift erteilen oder kostenfrei Ersatz liefern; jedoch erstreckt sich die Ersatzverpflichtung in keinem Fall auf die Erstattung mittelbar oder unmittelbar entstandener Kosten.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form von einer Magelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alles zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Gewährleistung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, ist der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich der mangelhaften Waren vom Vertrag zurückzutreten.
Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für Waren des Verkäufers.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzlichen Vertragsverletzungen angelastet wird, ist die Schadenerzatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. III S. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Eine widergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anpruchs – ausgeschlossen. Dies gilt inbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadenhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Mit Auftragserteilung versichert der Besteller/Käufer, im Besitz einer geltenden Lizenz zu sein. Der Verkäufer ist für eventuelle Schadensersatzansprüche seitens des Rechtseinhabers/des Lizenzgebers nicht haftbar zu machen. Die Gefahr von Rechtsverletzungen trägt der Käufer gesamt.
§ 11 Anzuwendendes Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kauf- und Kaufabschlussgesetze ist ausgeschlossen. § 11 findet auch Anwendung, sofern die Firma IDMerchandising GmbH als Käufer auftritt und Waren des Geschäftsbetriebes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestellt und kauft.
§ 12 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Münster ausschließlicher Gerichtsstand. Es steht dem Verkäufer frei, Klage auch bei dem für den Käufer zuständigen Gericht zu erheben.
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma IDMerchandising GmbH Deutschland (nachstehend Verkäufer genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, gelten sie für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote des Verkäufers, einschließlich der Angaben zu Maßen, Gewichten, Abbildungen, Beschreibungen und anderen Leistungsdaten auch soweit Angebote des Verkäufers durch Dritte abgegeben werden, sind schriftlich vereinbart worden.
Ein Vertrag mit dem Verkäufer kommt durch schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung durch den Verkäufer oder durch tatsächliche Ausführung des Auftrages zustande.
§ 3 Lieferung
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Waren das Lager des Verkäufers verlassen haben bzw. an die den Transport ausführende Person übergeben wurden.
Zu Teillieferungen oder Teilleistungen ist der Verkäufer jederzeit berechtigt. Im Falle der Annahmeverweigerung haftet der Käufer für die dadurch entstandenen Kosten, es sei denn, die Annahmeverweigerung beruht auf Falschlieferung oder einem Transportschaden, der die Weiterverwendung der Gesamtlieferung erheblich beeinträchtigt oder unmöglich macht.
Bei Zurücksendung oder Umtausch von Waren, ohne dass eine anweisbare Schuld des Verkäufers vorliegt, können die Kosten in Rechnung gebracht werden.
§ 4 Lieferzeit
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Auch bei vereinbarten Lieferfristen ist der Verkäufer berechtigt, die Ware noch bis höchstens 30 Tage nach Ablauf der Lieferfrist abzuliefern, es sei denn, der Kunde hat vorher schriftlich seine Abnahmeverweigerung angezeigt.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund nicht vom Verkäufer zu vertretenden Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei den Lieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichtkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, damit dieser Klage nach 771 ZPO erheben kann. Der Kunde haftet dem Verkäufer für den ihm aus diesem Verfahren entstandenen Schaden.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldnern bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu dem anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschl. MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in dieser Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
§ 6 Preise
Die Preise verstehen sich – falls nicht anders vereinbart – netto ab Werk/Lager des Verkäufers, einschließlich der vom Verkäufer zu bestimmenden Verpackung, jedoch ausschließlich der Kosten für Transport, evtl. vom Käufer gewünschter Transport-Versicherung sowie der Umsatzsteuer.
Wir behalten uns im Fall des beiderseitigen Handelsgeschäfts das Recht vor, unsere Preise entsprechend und angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss der Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen gegenüber Verbrauchern mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eigetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
Bei Aufträgen unter einem Gesamtrechnungsbetrag von Euro 100,00 berechnen wir Euro 10,00 Bearbeitungskosten.
§ 7 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung netto zahlbar oder binnen 8 Tage mit 2% Skonto. Der Verkäufer ist berechtigt, Vorauszahlung oder Gestellung von Sicherheiten zu verlangen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Die Hingabe von Wechseln und Schecks erfolgt stets nur zahlungshalber, sie gilt daher noch nicht als erfolgte Zahlung.
Der Verkäufer ist berechtigt trotz anders lautender Bestimmung der Zahlung durch den Käufer, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt, insbesondere einen Wechsel oder Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld aller Rechnungen sofort fällig zu stellen.
§ 8 Verzug des Käufers
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, zu verlangen. Der Verkäufer ist auch berechtigt, nach fruchtlos verlaufener Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.
§ 9 Gewährleistung und Beanstandungen
Die Verpflichtung des Verkäufers beschränkt sich auf die Lieferung entsprechend der Beschreibung in der Auftragsbestätigung.
Mängelrügen müssen unverzüglich und unter genauer Angabe der Gründe erhoben werden und müssen innerhalb von spätestens 7 Werktagen nach Empfang der Lieferung bzw. bei versteckten Mängeln spätestens 9 Werktagen nach deren Entdeckung schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
Transportschäden oder Falschlieferungen sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken. Die als mangelhaft gerügten Waren sind nach Wahl des Verkäufers entweder zur Überprüfung an den Verkäufer zurückzusenden oder einem von ihm benannten unabhängigen Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge wird der Verkäufer nach seiner Wahl den Preis herabsetzen und eine entsprechende Gutschrift erteilen oder kostenfrei Ersatz liefern; jedoch erstreckt sich die Ersatzverpflichtung in keinem Fall auf die Erstattung mittelbar oder unmittelbar entstandener Kosten.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form von einer Magelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alles zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Gewährleistung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, ist der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich der mangelhaften Waren vom Vertrag zurückzutreten.
Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für Waren des Verkäufers.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzlichen Vertragsverletzungen angelastet wird, ist die Schadenerzatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. III S. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Eine widergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anpruchs – ausgeschlossen. Dies gilt inbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadenhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Mit Auftragserteilung versichert der Besteller/Käufer, im Besitz einer geltenden Lizenz zu sein. Der Verkäufer ist für eventuelle Schadensersatzansprüche seitens des Rechtseinhabers/des Lizenzgebers nicht haftbar zu machen. Die Gefahr von Rechtsverletzungen trägt der Käufer gesamt.
§ 11 Anzuwendendes Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kauf- und Kaufabschlussgesetze ist ausgeschlossen. § 11 findet auch Anwendung, sofern die Firma IDMerchandising GmbH als Käufer auftritt und Waren des Geschäftsbetriebes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestellt und kauft.
§ 12 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Münster ausschließlicher Gerichtsstand. Es steht dem Verkäufer frei, Klage auch bei dem für den Käufer zuständigen Gericht zu erheben.
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